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Bösch's Fahrschule
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AUF ZWEI RÄDERN

die Freiheit entdecken

Mit dem richtigen Vorgehen und unserem kompetenten Unterricht kannst du schon bald an die Motorradprüfung. Folge unserem Leitfaden oder kontaktiere uns. Wir geben dir gerne Auskunft zum optimalen Vorgehen, auf deine Situation angepasst.

Mit dem Motorrad in den praktischen Unterricht

Anmeldeformular für den Lernfahrausweis bei uns oder beim zuständigen Strassenverkehrsamt bestellen.
  • Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises vollständig ausfüllen. Der Lernfahrausweis kann frühestens 2 Monate vor dem 15. Geburtstag (Kat. AM), 16. Geburtstag (Kat. A1), 18. Geburtstag (Kat. A beschränkt) beantragt werden.
  • Beim Augenoptiker einen Sehtest machen.
  • Ein Passfoto beilegen.
  • Nothelferausweis (gültig 6 Jahre) dem Anmeldeformular für den Lernfahrausweis beilegen oder später dem Anmeldeformular für die Theorieprüfung. Falls der Kurs noch nicht besucht wurde, muss er also spätestens vor Anmeldung an die Theorieprüfung absolviert werden.
  • Das Gesuch bei der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde oder beim Strassenverkehrsamt zur Kontrolle der Personalien abgeben (falls ein Führerausweis bereits vorhanden ist, kann das Gesuch dem Str.-Verk.-Amt gesendet werden).
  • Vom Strassenverkehrsamt folgt die Anmeldekarte für die Theorieprüfung.
  • Nach bestandener Theorieprüfung erhältst du den Lernfahrausweis, welcher 4 Monate gültig ist. In dieser Zeit muss der Grundkurs absolviert werden, danach verlängert sich der Lernfahrausweis auf total 16 Monate.
  • Falls du die Theorie bereits zu einem früheren Zeitpunkt absolviert hast, folgt vom Strassenverkehrsamt der Lernfahrausweis und der Anmeldetalon für die praktische Prüfung.
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Theorie (falls noch nicht absolviert)
  • Theorie (PC oder Fragebogen) in unseren Theorielokalen besuchen (keine Anmeldung nötig).
          Wegen COVID 19 findet ab sofort bis auf weiteres keine      
          Basistheoriekurse mehr statt.
          
Zofingen: Montag, 19.00 bis 20.30 Uhr.
          Reiden: Nach Vereinbarung.
  • Anmeldung an die Theorieprüfung (frühestens 1 Monat vor dem 15., 16. bzw. 18. Geburtstag). Vor Beginn des Fahrens ​muss die Theorieprüfung bestanden sein.

Grundkurse 
  • Ab Datum des Lernfahrausweises muss innert 4 Monaten der obligatorische Grundkurs von 12 Lektionen (3 x 4 Lektionen) besucht werden. Der Grundkurs ist obligatorisch für die folgenden Motorradkategorien:
          AM (ab 15jährig) bis 50 cm3 oder max. 4 kW
          A1 (ab 16jährig) bis 125 cm3 oder max. 11 kW
          A beschränkt (ab 18jährig) bis 35 kW
 
Wer ein Motorrad der Kategorie A (unbeschränkt) fahren will, muss  zuerst mindestens 2 Jahre ein auf 35 kW beschränktes Motorrad der Kategorie A fahren. Der Aufstieg in die unbeschränkte Kategorie A bedingt eine zusätzliche praktische Führerprüfung, es muss jedoch kein Grundkurs besucht werden.
Verkehrskunde-Unterricht (falls noch nicht absolviert)
  • Anmeldung bei uns für den obligatorischen Verkehrskunde-Unterricht. Der VKU findet an 4 Abenden à 2 Stunden statt. 
  • Der VKU wird vor der praktischen Prüfung absolviert.

Fahrunterricht
  • Vorbereitung für die praktische Prüfung.
  • Anmeldung an die praktische Prüfung.
  • Wenn man im Besitz des Ausweises Kat. B (Auto) ist, muss für die Kat. AM und A1 keine praktische Prüfung gemacht werden.
ANMELDEN / KONTAKT
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